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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nachweis- und Vermittlungsleistungen der ZETA Holding GmbH (nachfolgend: Anbieter) im Bereich Immobilien und immobiliennahe Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften sowie die AGB‑Kontrolle bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss, Textform, Fernabsatz

Der Maklervertrag kommt durch Annahme, durch Inanspruchnahme der Leistung nach deutlichem Vergütungshinweis oder durch Bestätigung zustande. Für den Nachweis/Vermittlung des Kaufs von Wohnungen/Einfamilienhäusern gilt Textform (§ 656a BGB). Bei Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen gelten die gesetzlichen Informationspflichten und das Widerrufsrecht; hierüber wird gesondert belehrt.

§ 3 Leistung und Doppeltätigkeit

Die Leistung besteht im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder in der Vermittlung. Eine Doppeltätigkeit ist zulässig, soweit gesetzlich erlaubt und offengelegt; treuwidrige Tätigkeit schließt den Lohnanspruch aus (§ 654 BGB).

§ 4 Provision/Courtage und Fälligkeit

Kauf/Verkauf: Die Provision beträgt 3,00 % netto (3,57 % brutto) des beurkundeten Kaufpreises. • Bei Käufen von Wohnungen/Einfamilienhäusern mit Verbraucher als Käufer: Bei beiderseitiger Verpflichtung schulden Käufer und Verkäufer jeweils 3,00 % netto in gleicher Höhe; Abweichungen sind unzulässig (§ 656c BGB). Bei einseitiger Beauftragung ist eine Zahlungspflicht der anderen Partei nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt; Fälligkeit erst nach deren Zahlung (§ 656d Abs. 1 BGB). • Bei sonstigen Transaktionen (z.B. gewerblich/Anlageobjekte): Der Auftraggeber schuldet 3,00 % netto (3,57 % brutto). Die Provision wird mit Hauptvertragsabschluss fällig; bei aufschiebender Bedingung mit Bedingungseintritt (§ 652 Abs. 1 BGB).
 

Vermietung:

• Wohnraummiete: Maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. USt., Bestellerprinzip (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1a WoVermG).

• Gewerbliche Miete: 2,5 Nettokaltmieten zzgl. USt.

§ 5 Aufwendungsersatz

Aufwendungen werden – neben der Provision – grundsätzlich gegen Nachweis erstattet (§ 652 Abs. 2 BGB). Erstattungsfähig sind nur konkrete, erforderliche und angemessene Auslagen für den einzelnen Auftrag, z.B. behördliche Register-/Auskunftsgebühren, Inserats-/Portalgebühren, externe Foto-/Vermessungs-/Grundrisskosten, Fahrt-/Reisekosten, Druck-/Versandkosten. Nicht erstattungsfähig sind insbesondere allgemeine Betriebs‑, Verwaltungs‑ oder Personalkosten; eine erfolgsunabhängige Vergütung wird nicht begründet.

§ 6 Vertraulichkeit

Exposés, Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe bedarf der Zustimmung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Vorkenntnis

Bereits bekannte Objekte/Abschlussgelegenheiten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt dies und kommt der Hauptvertrag zustande, bleibt der Kausalzusammenhang der Tätigkeit für den Provisionsanspruch maßgeblich (§ 652 BGB).

§ 8 Haftung

Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur für wesentliche Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt; unzulässige Haftungsausschlüsse werden nicht vereinbart.

§ 9 Geldwäsche

§ 9 Geldwäsche

Als Immobilienmakler ist der Anbieter zur Identifizierung und weiteren Sorgfaltspflichten verpflichtet; der Kunde hat die hierzu erforderlichen Unterlagen vorzulegen (GwG). Ohne Mitwirkung kann die Leistung verweigert werden.

§ 10 Widerruf für Verbraucher

Bei Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen besteht ein 14‑tägiges Widerrufsrecht; bei Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Wunsch ist Wertersatz zu leisten, das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistung nach entsprechender Zustimmung und Kenntnisbestätigung (§§ 355, 356, 357a BGB; Art. 246a EGBGB).

§ 11 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters; Endgerätezugriffe richten sich nach dem TDDDG.

§ 12 Laufzeit, Mindestbindungsdauer und Kündigung

Es wird ein einfacher Makler‑Alleinauftrag vereinbart. Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate ab Beauftragung; danach kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Diese Ausgestaltung ist bei Immobilienalleinaufträgen regelmäßig angemessen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB).

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen wird ein Gerichtsstand am Sitz des Anbieters vereinbart; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 38 Zivilprozessordnung – ZPO; § 29c ZPO).

§ 15 Schlussbestimmungen

Individuelle Abreden haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle tritt das Gesetz. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform und gelten nur für die Zukunft.

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