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Luftbild der Nachbarschaft

Ihre Empfehlung zahlt sich aus

Vielleicht plant jemand in Ihrem Bekanntenkreis gerade den Hausverkauf oder Sie haben mitbekommen, dass Nachbarn ihre Eigentumswohnung abgeben möchten?

10% unserer

Netto-Maklerprovision

Ein guter Tipp bringt bares Geld. Für unsere Immobilienvermittlung berechnen wir eine marktübliche Maklercourtage von 6%.
 

Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 300.000 € erhalten Sie 1.500€ direkt auf Ihr Konto, sobald der Verkauf abgeschlossen und die Provision bei uns eingegangen ist.

Vorstadt-Straßenansicht

So funktioniert unser Tippgeberprogramm

Immobilie

Immobilie

Sie erfahren, dass eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück verkauft werden soll.

Online Formular

Formular

Tragen Sie Ihren Tipp einfach über unser Online-Formular ein oder rufen Sie uns an.

Gespräch Tippgeber

Tipp-Bestätigung

Wir prüfen den Kontakt, führen das Erstgespräch und geben Ihnen umgehend Rückmeldung.

Genuss der Provision

Provision

Sobald wir den Alleinmaklervertrag haben und die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen ist, überweisen wir Ihnen Ihre Tippgeber-Provision.

Welche Immobilien kommen in Frage?

Wir honorieren wertvolle Hinweise zu Objekten, die noch nicht öffentlich am Markt präsent sind.
Bitte beachten Sie, dass Eigenverkäufe, bereits bekannte Verkaufsobjekte sowie Erbengemeinschaften mit mehreren Entscheidungsträgern von der Provision ausgeschlossen sind.

Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen

Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus

Ein-/Mehrfamilienhäuser

Grundstücke

Grundstücke

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien

Wer kann Tippgeber werden?

🏡 Privatpersonen: Familie, Freunde, Nachbarn oder Bekannte, die ihr Eigentum in gute Hände geben möchten.

🏢 Hausverwaltungen & Unternehmen: Bestehendes Kontaktnetzwerk aus dem Immobilienbereich.

🏥 Vertrauenspersonen des Alltags: Friseure, Pflegekräfte, Verkäufer, Gastronomen oder Fitnesstrainer.
 

🧑‍🔧 Handwerker & Dienstleister: Gärtner, Haushaltshilfen, Elektriker.
 

🚚 Umzugsunternehmen & Entrümpler: Wohnungswechsel, Nachlass.

Emma Hippert
Immobilienmaklerin

Emma Hippert

Immobilienmaklerin
 

"Jeder kann Tippgeber sein! Ob in Ihrer Freizeit oder beruflich. Lassen Sie uns ganz unverbindlich sprechen!"

Voraussetzungen für Tippgeber

Objekt-Status: Das Objekt ist uns bisher unbekannt und aktuell nicht öffentlich am Markt oder bei anderen Maklern gelistet.

Erfolgshonorar: Ihr Anspruch auf die Tippgeber-Provision entsteht mit dem erfolgreichen Notartermin (Kaufabschluss).

Deine Rolle: Sie als Tippgeber unterliegen keinem Standesrecht und Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Eigentümer
(z. B. keine Anwalts- oder Mandantenbeziehung).

Dein Fokus: Unser operativer Schwerpunkt liegt im Heilbronner Land, in Hohenlohe und im Großraum Stuttgart. Tipps außerhalb dieser Regionen nehmen wir nach Absprache aber auch gerne entgegen.

Fairness: Der Tipp erfolgt rechtmäßig. Unlautere Maßnahmen wie Täuschung oder unzulässige Kaltakquise sind ausgeschlossen.

Freunde am Tisch
Grund
Genuss der Prämie
Freizeit

Häufige Fragen zum Tippgeberprogramm

  • Damit wir Ihren Tipp mit einer Provision belohnen können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
     

    • Das Objekt war uns bisher nicht bekannt und ist noch nicht in unserer Datenbank hinterlegt.

    • Die Immobilie wird aktuell noch nicht durch einen anderen Makler öffentlich vermarktet.

    • Es handelt sich nicht um einen Eigenverkauf oder ein Objekt innerhalb Ihrer eigenen Familie (in Ihrem direkten Haushalt).

    • Es liegt kein komplexer Fall einer Erbengemeinschaft mit mehreren, zerstrittenen Entscheidern vor.

    • Der Eigentümer erteilt uns einen schriftlichen Makler-Alleinauftrag.

  • Wir beteiligen Sie mit 10% unserer Netto-Maklerprovision. Da unsere Courtage bei einer erfolgreichen Vermittlung 6% des Kaufpreises beträgt, ergibt sich daraus ein attraktiver Bonus für Sie.

  • Die Auszahlung erfolgt schnell und unkompliziert, sobald der Verkaufsprozess erfolgreich abgeschlossen ist. Das bedeutet: Der Kaufvertrag ist notariell beurkundet und die Maklercourtage ist vollständig bei uns eingegangen. Sie erhalten Ihr Geld dann direkt per Überweisung auf ihr gewünschtes Bankkonto.

  • Das bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können uns den Tipp geben und wir nehmen diskret Kontakt auf, oder Sie sprechen den Eigentümer selbst an und empfehlen uns direkt weiter. Sollten Sie den Eigentümer nicht informieren wollen, behandeln wir Ihren Hinweis selbstverständlich streng vertraulich.

  • Das bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können uns den Tipp geben und wir nehmen diskret Kontakt auf, oder Sie sprechen den Eigentümer selbst an und empfehlen uns direkt weiter. Sollten Sie den Eigentümer nicht informieren wollen, behandeln wir Ihren Hinweis selbstverständlich streng vertraulich.

  • Ist die Weitergabe der Daten zulässig und was muss ich beachten?

    Ja, die Weitergabe ist zulässig, sofern Sie den Eigentümer kennen und dessen Einverständnis haben. Wir legen größten Wert auf Datenschutz und DSGVO-Konformität.

    Das dürfen Sie angeben:
     

    • Objektdaten: Die Anschrift der Immobilie ist notwendig, damit wir das Objekt korrekt identifizieren können.

    • Identifikationsdaten: Name des Eigentümers, damit wir wissen, wen wir ansprechen dürfen.

    • Kontaktdaten (optional): Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, sofern der Eigentümer der Weitergabe an uns explizit zugestimmt hat.

    • Hintergrund: Informationen zum Verkaufsstatus oder zur Motivation (z. B. "Eigentümer sucht bereits eine kleinere Wohnung"), um uns eine seriöse Erstansprache zu ermöglichen.

  • Absolut! Es gibt nach oben keine Grenze. Je mehr Tipps Sie uns geben, die zu einem erfolgreichen Verkauf führen, desto mehr verdienen Sie. Wir freuen uns über jede Empfehlung, die uns hilft, Eigentümern bei ihrem Immobilienverkauf zur Seite zu stehen.


    Wichtiger Hinweis zur Steuerpflicht bei Mehrfachtipps
    Bitte beachten Sie: Je mehr Provisionen Sie im Laufe eines Jahres erzielen, desto eher kann dies steuerlich als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Da dies individuell sehr unterschiedlich ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Einkünfte aus dem Tippgeberprogramm eigenverantwortlich zu dokumentieren und – sofern Sie regelmäßig oder in größerem Umfang tätig werden – dies mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Auch bei mehreren Tipps sind Sie als Empfänger dazu verpflichtet, alle erhaltenen Provisionen korrekt in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.

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